Rechte und Pflichten bei einer Mitgliedschaft in der Sächsischen Wohnungsgenossenschaft Dresden
eG:
- Eintrittsgeld für natürliche Personen 50,00 €, für Personengesellschaften und juristische Personen
500,00 € - Recht auf wohnliche Versorgung durch Nutzung einer Genossenschaftswohnung
- Recht auf Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Einrichtungen der Genossenschaft
- Recht auf Mitbestimmung durch genossenschaftliche Demokratie
- Pflicht zur Übernahme von Geschäftsanteilen
- Ein Anteil beträgt 150,00 €.
- Jedes Mitglied muß einen Anteil (Pflichtanteil) übernehmen.
- Die Höhe der weiteren zu zahlenden Anteile richtet sich nach der Größe und Ausstattung der angemieteten Wohnung.
- Die Anteile sind vor Bezug der Wohnung zu zahlen.
- Versorgung mit gutem und preiswertem Wohnraum
- Lebenslanges Wohnrecht garantiert
- Miteigentümer der Genossenschaft durch eingezahlte Anteile
- Mitbestimmungsrecht
- keine Spekulation mit Wohnungen, da nicht am höchstmöglichen Gewinn orientiert
- Vielzahl von Dienstleistungsangeboten für alle Generationen

