Mitgliedschaft

Sie erwerben Anteile an der Genossenschaft und werden dadurch Mitglied und Miteigentümer. Die Genossenschaft bietet Ihnen daraufhin ein lebenslanges Wohnrecht, Sie leben sicher und spekulationsfrei.

p1030952.jpgslider23.jpg

Mitglied werden

Sie erwerben Anteile an der Genossenschaft und werden dadurch Mitglied und Miteigentümer. Bei Aufnahme zahlen Sie ein Eintrittsgeld in Höhe von 50 Euro und erwerben einen Pflichtanteil in Höhe von 150 Euro. Mieten Sie dann eine Genossenschaftswohnung an, sind weitere Anteile, je nach Größe und Ausstattung, zu zahlen. Die genauen Bestimmungen dazu finden Sie in unserer Satzung.

Ihre Vorteile als Genossenschaftsmitglied

Die Genossenschaft bietet Ihnen ein lebenslanges Wohnrecht, Sie leben sicher und spekulationsfrei. Die Mieten werden sozial verträglich gestaltet, da Genossenschaften nicht gewinnorientiert arbeiten. Die Einnahmen werden in die Instandhaltung, die Modernisierung und den Neubau von Wohnungen investiert. Als Mitglied können Sie das vielfältige Dienstleistungsangebot rund ums Wohnen kostenfrei nutzen. Sie haben ein Mitbestimmungsrecht und können als Vertreter aktiv die Entwicklung der Genossenschaft mitgestalten. Es gilt der demokratische Grundsatz der Gleichbehandlung.

Wie werde ich Vertreter?

Als Vertreter haben Sie verschiedene Befugnisse, Rechte und Pflichten zur Einflussnahme auf die Entwicklung der Genossenschaft. Diese können Sie in unserer Satzung nachlesen. Die Vertreter werden in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von vier Jahren gewählt. Auf je angefangene 150 Mitglieder ist ein Vertreter zu wählen, mindestens 50 Mitglieder müssen in der Vertreterversammlung als Vertreter tätig sein. Weiter Informationen dazu erhalten Sie in unserer Wahlordnung. Eine Aufstellung der derzeit gewählten Vertreter finden Sie am Ende unseres Geschäftsberichtes. Wir freuen uns über Ihr Interesse zur Mitarbeit als Vertreter, sprechen Sie uns einfach an.
Ansprechpartner finden Sie in jeder Geschäfts- und Außenstelle.